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Sehr geehrter Herr Habeeb,
leider ist Ihre Darstellung aus unserer Sicht unzureichend dargestellt. Sie betraten unbefugt zusammen mit ihrem Kind eine abgesperrte Baustelle und begaben sich in den Gefahrenbereich eines arbeitenden Baggers. Die Baustelle kann über einen Umweg umgangen werden. Das Vorgehen ist mit der Kindergartenleitung und der Gemeinde abgestimmt und zumutbar.
Um den Umweg zu vermeiden, wurde die Absperrung eigenmächtig zur Seite geschoben.
Nach dem unbefugten Betreten der Baustelle wurden Sie von unserem Mitarbeiter aufgefordert, diese umgehend wieder zu verlassen. Aufgrund des Baustellenbetriebs und der damit verbundenen Lärmbelastung war eine entsprechend deutliche Ansprache erforderlich. Dies ist nicht als Einschüchterung zu verstehen. All unsere Mitarbeiter sind bemüht die Bauarbeiten im Sinne der Anwohner schnellstmöglich und mit den geringsten Unannehmlichkeiten durchzuführen. Absperrungen dienen der Sicherheit und dürfen nicht eigenmächtig umgangen oder entfernt werden.
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen aus Degersheim.
Firma Grillenberger Tief- und Straßenbau GmbH