Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten von dir (z.B. IP-Adresse), um z.B. Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Medien von Drittanbietern einzubinden oder Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.
Die Datenverarbeitung kann auch erst in Folge gesetzter Cookies stattfinden. Wir teilen diese Daten mit Dritten, die wir in den Privatsphäre-Einstellungen benennen.
Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Indem du der Nutzung dieser Services zustimmst, erklärst du dich auch mit der Verarbeitung deiner Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO einverstanden. Die USA werden vom EuGH als ein Land mit einem unzureichenden Datenschutzniveau nach EU-Standards angesehen. Insbesondere besteht das Risiko, dass deine Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken verarbeitet werden, unter Umständen ohne die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs.
Du bist unter 16 Jahre alt? Dann kannst du nicht in optionale Services einwilligen. Du kannst deine Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, mit dir in diese Services einzuwilligen.
Ihre Einstellungen für Einwilligungen
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einwilligung für die Datenverarbeitung durch Cookies zu erteilen oder zu widerrufen. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Nachdem die Wärme- und Trittschalldämmung von Ihnen und Ihrer Heizungsfirma ausgelegt wurde, wurde bei einem gemeinsamen Termin zur Vorleistungsprüfung - bei dem Sie und der beauftragte Architekt anwesend waren - festgestellt, dass der Estrich mit 20mm Mehrstärke verbaut werden müsste, um den zu geringen Dämmstoffaufbau kompensieren zu können. Um hier Kosten für die Estrichmehrstärke zu vermeiden, wurde gemeinsam besprochen, die Gesamthöhe um 10mm zu reduzieren. Somit wurden etwa 5-10mm Estrichmehrstärke erreicht, die wir aus Kulanz nicht berechnet haben.
Selbst bei der Abnahme der Estricharbeiten im August 2018 wurden die Estrichhöhen nochmals gemeinsam geprüft, und ohne Beanstandung abgenommen.
Wir finden es ausgesprochen schade, dass wir von Ihrer Verärgerung auf diesem Weg erfahren mussten. Wir stehen unseren Kunden immer und selbstverständlich auch nach der Abnahme bei Problemen und Fragen zur Seite und wie wir bereits Ihrem Architekten mitteilten, können wir gerne vor Ort eine Probeöffnung des Estrichs vornehmen, um die tatsächlich verbauten Estrichstärken zu überprüfen und dieses vermeintliche Problem aus der Welt zu schaffen.
Ihr German Estrich Team