Erfahrungen mit Elektro Bendler

Handwerks-Score:
Sterne
4,2 Was ist das? 16 Bewertungen
Elektro Bendler
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4.2
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Bewertungen (16)

4,2 / 5
Sterne
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Basierend auf 16 Bewertungen
Alle 16 Bewertungen
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Jochen Müller
Google-Bewertung vom 02.11.2025
Sterne
5.0

Danke für gute und auch im Notfall schnelle Hilfe!

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Lirim Musliu
Google-Bewertung vom 10.09.2025
Sterne
5.0
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Francesco M
Google-Bewertung vom 10.09.2025
Sterne
5.0
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G M (GeoM)
Google-Bewertung vom 19.08.2025
Sterne
1.0

Leider kann ich für einen heimischen Handwerksbetrieb nur ein Stern geben: fürs Angebot! Die Firma war vor Ort, hat ein ordentliches Angebot gemacht für eine Wallbox und ein paar Kleinigkeiten. Das Angebot war akzeptabel und wir haben um kleine Änderungswünsche per Email gebeten und dazu kam keine Antwort mehr. Die dritte Mail war mit der Aufforderung: bitte um Antwort, sonst müssen wir den Auftrag anderweitig vergeben, auch keine Antwort. Sehr ärgerlich!

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Martin Vogt
Google-Bewertung vom 09.09.2023
Sterne
1.0

Vorsicht vor diesem Geschäftsgebaren !!! Ende 2017 wurde Fa. Bendler der Auftrag erteilt ein Hausbussystem zu modernisieren. Es wurde der Austausch von Schalterelementen zur Temperaturregelung angeboten. Ca. 20 Stck. zum je ca. 230 €/Stck. Der Gf der gleichnamigen Fa. gab gegenüber Zeugen an, daß einige der vorhandenen Schalter defekt seien. Das hat sich als unwahr herausgestellt. Auf mehrfache schriftliche Nachfrage, welche der Elemente defekt seien, gab es keine Antwort. Diese Tatsachenbehauptung ist durch eidesstattliche Versicherung belegbar! „Zitat § 263 StGB (Quelle: Bundesamt für Justiz) (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.“
Demzufolge ist m. E der Tatbestand eindeutig zu bewerten. Ein besonderes Geschmäckle liegt in der Tatsache, daß sich der Gf von seinem Lieferanten der Schaltelemente zu einer Skifreizeit einladen ließ. Ist es heutzutage nicht mehr möglich sein Geld, ohne meiner Meinung nach mit grenzüberschreitenden Machenschaften zu verdienen?
Anderer Vorfall (2018), diesmal betrieblich veranlasst: Einer der Mitgeschäftsführer der Fa. Bendler beschädigte im Rahmen einer Maschinenreparatur einen Mehrfachproportionalventilblock einer Produktionseinheit, indem die Anschlussplatte des Ventils verkehrt herum eingebaut wurde und vier Gewinde mit erheblichem Kraftaufwand zerstört wurden. Es wurde m. E. zunächst versucht den Schaden zu verschleiern, indem ich gebeten wurde einen unserer Mitarbeiter damit zu beauftragen die Schrauben festzuziehen. Im Nachgang gab der Mitgeschäftsführer der Fa.Bendler gegenüber unserer Gf an, der Inbusschlüssel sei abgebrochen. Einer unserer Mitarbeiter stellte daraufhin den Schaden fest. Ergebnis: Nach Weigerung der Fa. Bendler, den Schaden anzuerkennen, war eine Gerichtsverhandlung, in dem mittels Vergleich der Großteil der Beschädigung durch Fa. Bendler übernommen werden musste.
Ein derartiges Geschäftsgebaren spottet jeder Beschreibung und beschädigt das Vertrauen in das „ehrbare“ Handwerk erheblich !

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Daniel Oehler
Google-Bewertung vom 18.01.2023
Sterne
5.0
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Luca Lind
Google-Bewertung vom 18.01.2023
Sterne
5.0
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seemann 798
Google-Bewertung vom 09.01.2023
Sterne
5.0
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Nina Eggers
Google-Bewertung vom 14.07.2022
Sterne
5.0
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Theo Schmitz
Google-Bewertung vom 11.05.2022
Sterne
5.0
Ergebnisse 1 - 10 von 16
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