Erfahrungen mit BreFa Bauunternehmung GmbH

Handwerks-Score:
Sterne
4,5 Was ist das? 35 Bewertungen
BreFa Bauunternehmung GmbH
Sterne
4.5
Was ist das?
Profil nicht verifiziert

Bewertungen (35)

4,5 / 5
Sterne
86 %
9 %
3 %
0 %
3 %
Basierend auf 35 Bewertungen
Alle 35 Bewertungen
Google Logo
Günter Warth
Google-Bewertung vom 21.01.2026
Sterne
5.0

Ein hervorragendes Unternehmen!

Google Logo
Mixces
Google-Bewertung vom 14.10.2025
Sterne
5.0
Google Logo
ferid kalabick
Google-Bewertung vom 01.08.2025
Sterne
5.0
Google Logo
Andre Lederle
Google-Bewertung vom 25.03.2025
Sterne
5.0
Google Logo
edin omerovic
Google-Bewertung vom 25.09.2024
Sterne
5.0
Google Logo
Asim Besic
Google-Bewertung vom 13.08.2024
Sterne
5.0
Google Logo
Haraöd
Google-Bewertung vom 26.06.2023
Sterne
5.0

Sehr kompetent!

Google Logo
Diana Ahrensberg
Google-Bewertung vom 11.06.2023
Sterne
5.0
Google Logo
Kris Ahrensberg
Google-Bewertung vom 29.05.2023
Sterne
5.0
Google Logo
Gaby Auer
Google-Bewertung vom 11.05.2023
Sterne
1.0

Pfusch olé - die Tiefgarage überflutet und das Dach leckt.
2016 wurde das Mehrfamilienhaus in der Friedrich-Merz-Straße 5 in Augsburg durch die Firma Brefa GmbH fertig gestellt.
Der Boom der letzten Jahre förderte Übergewinne bei den Baufirmen, gepaart mit mangelhafter Ausführung der unterschiedlichsten Gewerke; gerne extrem günstig aus dem osteuropäischen Ausland eingekauft, davon müssen wir ausgehen. Die Klinker unserer Fassade bröckeln von Zeit zu Zeit und gefährden harmlose Passanten. Meine Familie hat Wohnungen in München gebaut. Ich weiß, da gibt es immer Ärger, aber einen derartigen Baupfusch fast aller Gewerke, hielt ich bis dato für unmöglich. Wenn Sie die Mängelliste unseres Gutachters lesen möchten, sollten Sie sich einen sehr bequemen Stuhl suchen. Alleine in meiner Wohnung beginnt es mit systemischen Fliesenschaden im Bad, gefolgt vom Balkon ohne funktionierenden Wasserablauf. Im Fahrradkeller steht das Wasser, aber nur wenn es regnet und wenn Sie denken der Aufzug bliebe trocken, muss ich Sie enttäuschen.
Und wenn Sie nun glauben, wir Eigentümer könnten mit einer Klage die Sache noch hinbiegen, muss ich Sie eines besseren Belehren. Das kann das Deutsche Baurecht nicht wirklich leisten, denn irgendwie schaffen es Bauherr und Baufirma sich über die Hintertreppe aus der Haftung zu schleichen.
Aber vielleicht probieren wir es trotzdem noch mit einer Klage und finden eine Richter*in mit dem Hang zu echter Gerechtigkeit. Was wir Eigentümer allerdings immer tun können, ist unsere Möglichkeiten der Kommunikation zu nutzen. Ich habe übrigens vor ganz intensiv zu nutzen!
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass Bauherren die Pleite gehen, nie wieder auf’s Parkett dürfen, um ein neues Tänzchen auf unsere Kosten zu wagen. Baufirmen sollten dito ein bißchen haftungsintensiver mit ihrer Arbeit verbandelt werden. Ihnen verehrter Kunden darf ich einen guten Rat geben - suchen Sie das Weite, auch wenn Sie ein Jahrzehnt im Zelt leben müssten. Ehrlich, schlimmer kann’s nicht werden, als Ihr teuer verdientes Geld dem Falschen in den Rachen zu werfen.

Ergebnisse 1 - 10 von 35
Diese Webseite verwendet Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies, um Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu gewährleisten. Cookies helfen uns, die Webseite mit Analysen zu verbessern. Mit einem Klick auf „Zustimmen“, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ändern, indem Sie unter "Optionen verwalten" Ihre getroffenen Einstellungen selbst rückgängig machen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten von dir (z.B. IP-Adresse), um z.B. Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Medien von Drittanbietern einzubinden oder Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.

Die Datenverarbeitung kann auch erst in Folge gesetzter Cookies stattfinden. Wir teilen diese Daten mit Dritten, die wir in den Privatsphäre-Einstellungen benennen.

Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Indem du der Nutzung dieser Services zustimmst, erklärst du dich auch mit der Verarbeitung deiner Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO einverstanden. Die USA werden vom EuGH als ein Land mit einem unzureichenden Datenschutzniveau nach EU-Standards angesehen. Insbesondere besteht das Risiko, dass deine Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken verarbeitet werden, unter Umständen ohne die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs.

Du bist unter 16 Jahre alt? Dann kannst du nicht in optionale Services einwilligen. Du kannst deine Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, mit dir in diese Services einzuwilligen.


Ihre Einstellungen für Einwilligungen

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einwilligung für die Datenverarbeitung durch Cookies zu erteilen oder zu widerrufen. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.