Erfahrungen mit Klein Bad & Heizung
Bewertungen (104)
Wir haben uns im letzten Jahr eine begehbare Dusche einbauen lassen. Mehrere Vergleichsangebote wurden eingeholt. Glücklicherweise haben wir uns für die Fa. Klein entschieden. Von der Planung bis hin zur Durchführung und Fertigstellung war einfach alles perfekt. Können wir nur weiter empfehlen. Die 5 Sterne sind nicht übertrieben.
Unternehmen braucht definitiv keine neuen Kunden/Aufträge! Angebotserstellung nur nach Vorkasse von 395 €/695 € je nach Badgröße (bis 6 qm/darüber) Die Frage, was man sich denn preislich vorgestellt hat, direkt nach der Begrüßung, empfand ich mehr als sehr kundenunfreundlich. Wenn wir es hätten "billig" haben wollen, wären wir in den Baumarkt gegangen und hätten nicht im Fachbetrieb nachgefragt!!! Der nächste Satz war dann direkt, dass es dieses Jahr aber sowieso nichts mehr werden würde. Wie wir im Nachhinein hörten, war diese überhebliche Handhabung kein Einzelfall... also schon mal drei Bäder nicht bei Klein beauftragt und wir werden uns ebenfalls zu einem kundenfreundlichen Betrieb orientieren, wovon es zum Glück ja auch welche gibt.👍🏻
Man muss förmlich um einen Rückruf betteln!
Absprachen werden nicht eingehalten, an diverse Zusagen die am Telefon gemacht wurden sind vergessen.
Schade
Exakt, genau, so lieb ich es.
Handwerk in einer wirklichen guten Form
Schnelle Hilfe. Individuelle Lösung. Kompetente Beratung. Empfehlenswert.
Unternehmen versucht Termine einzuhalten, Techniker und Mitarbeiter sind freundlich und bemüht. Chef versucht allerdings überhöhte Rechnungen zu stellen und die (Not-)Lage der Kunden auszunutzen.
Ablauf: Für eine Dichtigkeitsuntersuchung sowie die entsprechenden Abdichtungen im Sole- wie Solarkreislauf einer Wärmepumpen/Solaranlage sowie die Abdichtung des Heizstabes werden pauschal 1.900 Euro verlangt Der Mitarbeiter braucht dann 3,5 Stunden für die notwendigen Arbeiten.
Nach der ersten Reparatur gibt die Anlage beim Hochfahren einen Fehler zum Kühlkreislauf an (zu geringer Druck). Zur Behebung des Fehlers gelingt es jedoch nicht einen der beiden unternehmenseigenen Kühltechniker mit der Sache zu befassen und der bereits avisierte Termin kann nicht eingehalten werden. Nach sechs Wochen beauftragte das Unternehmen dann zur Behebung des Fehlers eine Fremdfirma.
Die Kühltechnikerin der Fremdfirma konnte keinen Druckverlust im Kühlkreislauf feststellen und hat daraufhin den tatsächlich nicht bestehenden Fehler gelöscht.
Die Technikern versucht anschließend einen undichten Kugelhahn abzudichten, der bei der ersten Reparatur übersehen wurde. Diese Arbeit sollte allerdings ebenfalls mit der Pauschalvereinbarung abgegolten sein.
Das Unternehmen berechnet gleichwohl in einer 2. Rechnung den vollen Preis für die beauftragte Fremdfirma plus 20% Zuschlag auf Handling eines Fremdgewerks.
Zur erneuten Prüfung der übersehenen Undichtigkeit am Kugelhahn schickt das Unternehmen erneut einen Techniker und stellt auch diesen Termin trotz Pauschalvereinbarung in Rechnung,
Zur Auswechselung des undichten Kugelhahns in einem neuen Termin kommt ein Helfer mit, obwohl in dem Heizungsraum aufgrund mangelnden Platzes nur max 1 Person arbeiten kann. Das Unternehmen rechnet trotzdem für den Austausch des Kugelhahns sowohl den Techniker wie den Helfer ab, obwohl letzterer für die Reparatur nicht hilfreich war.
Die überhöhten Rechnungen werden beim Unternehmen moniert. Daraufhin zeigt der zuständige Mitarbeiter sich einsichtig und erklärt, dass das Unternehmen nach Rücksprache mit dem Chef, auf die Zahlung der monierten Positionen verzichtet. Der Chef erhält die entsprechende Mail mit dem Verzicht des Mitarbeiters im cc:.
Kaum 3 Monate später stellt sich heraus, dass die Anlage noch immer undicht ist, der Solekreis verliert weiterhin langsam aber sicher Druck.
Dies nutzt der Chef aus und stellt die Bedingung, dass auch die monierten Rechnungspositionen beglichen werden müssten. sonst würde man die noch nicht reparierte Undichtigkeit nicht beheben. Er er sei über den Verzicht nicht informiert gewesen.
Leider ist das Unternehmen aufgrund des geschilderten unseriösen Geschäftsgebarens nicht zu empfehlen.