Erfahrungen mit GEWE-Selecta
Bewertungen (206)
GEWE hat uns ein Carport nach Maß für ein Wohnmobil gebaut. Wir sind hochzufrieden! Top-Qualität, Preis-Leistungs-Verhältniss passt.
Die Zusammenarbeit mit dem Vertriebsleiter Herrn Frohwitter war richtig gut.
Also ich kann jeden empfehlen sich zumindest einmal ein Angebot bei der Firma GEWE machen zu lassen, da die Preise und Konditionen super sind. Ich habe mir vor ein paar Jahren ein Wintergarten von den angelegt und als was war , brauchte ich nicht lange zu warten bis es wieder instand gesetzt worden ist.( Kostenlos da es noch in der Garantie ear). Super Service.....👌
Also ich kann jeden empfehlen sich zumindest einmal ein Angebot bei der Firma GEWE machen zu lassen, da die Preise und Konditionen super sind. Ich habe mir vor ein paar Jahren ein Wintergarten von den angelegt und als was war , brauchte ich nicht lange zu warten bis es wieder instand gesetzt worden ist.( Kostenlos da es noch in der Garantie ear). Super Service.....👌
Wir liefern dort öfters an, die Entladung ( Lang material). Klappt immer und recht zügig, die Mitarbeiter sind nett und auch hilfsbereit.
Wir liefern dort öfters an, die Entladung ( Lang material). Klappt immer und recht zügig, die Mitarbeiter sind nett und auch hilfsbereit.
Trotz hohem Autragsvolumen, schnelles Rep. Kostenangebot . Qualifiziert durch ein eigenes Foto .
Reparatur dann zügig und im Preis UNTER Kostenvoranschlag. Alle Achtung !
Trotz hohem Autragsvolumen, schnelles Rep. Kostenangebot . Qualifiziert durch ein eigenes Foto .
Reparatur dann zügig und im Preis UNTER Kostenvoranschlag. Alle Achtung !
Vorsicht beim Kleingedruckten ! Prozessgefahr !
Wir hatten uns nach einer Beratung durch Herrn Rene Weihe für eine Terrassenüberdachung von GEWE entschieden und ein Auftragsformular unterschrieben. Da sich der Aufmaßtermin verzögerte, haben wir uns noch von der Firma Weng ein Alternativangebot eingeholt und uns dann für die Überdachung dieses Unternehmens entschieden. Knapp zwei Wochen nach der Erteilung des Auftrags an die Firma GEWE haben wir den Widerruf des Auftrags erklärt. Fast fünf Monate später erhielten wir vom Anwalt der Fa. GEWE (Rechtsanwalt Dr. Thiel, Bad Oeynhausen) die Aufforderung, eine Entschädigung in Höhe von 5.294,12 € (= 30 % des Nettoauftragswerts) zu zahlen. Der Anwalt stützte seine Forderung zunächst auf § 8 Abs.4 der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma GEWE und drohte uns mit einer Klage. Nachdem wir ihm geschrieben hatten, dass die Entschädigungsklausel der Fa. GEWE aus rechtlichen Gründen unwirksam sei, schrieb er uns knapp drei Monate später, dass auch nach seiner Ansicht die Klausel unwirksam sei. In diesem Schreiben erhöhte er jedoch die Entschädigungsforderung unter Bezugnahme auf § 648 BGB nunmehr auf einen Betrag in Höhe von 7.058,82 € und drohte uns erneut eine Klage an. Die Entschädigungsforderung schlüsselte der Anwalt in drei Positionen auf: Gemeinkosten (1.764,71 €), entgangener Gewinn (1.764,71 €) und Vertriebskosten/Handel (3.529,41 €). Eine Erklärung, warum die Positionen Gemeinkosten und entgangener Gewinn auf den Cent genau gleich hoch sind, enthielt das Schreiben nicht. Wir haben trotz schriftlicher Nachfrage bislang auch noch keine schlüssige Antwort auf unsere schriftlich gestellte Frage erhalten, was sich denn hinter der aus unserer Sicht maßlosen Forderung “Vertriebskosten/Handel” in Höhe von 3.529,41 € verbergen solle. Der Anwalt hat lediglich geschrieben, dass die Fa. GEWE “infolge unserer Unterschriftsleistung den Handelsvertreter voll entschädigen musste.” Wir können nur vermuten, dass es sich bei diesem “Handelsvertreter” um Herrn Rene Weihe - bezeichnenderweise ein Familienmitglied des Geschäftsführers - handeln soll, da er der einzige Vertreter der Fa. GEWE war, zu dem wir Kontakt hatten.
Wir halten es für ein mehr als ungewöhnliches Geschäftsgebaren der Firma GEWE, 7.058,82 € Entschädigung unter Klageandrohung anwaltlich einzufordern, obwohl diese uns lediglich ein Angebot erstellt und keine weiteren Vorbereitungsarbeiten vorgenommen hat. Dies gilt umso mehr, als dass eine Angebotserstellung bei allen anderen Handwerkern, mit denen wir bislang zusammengearbeitet haben, immer kostenfrei war.
Sehr geehrter Herr Schröder,
sehr geehrte Frau Schröder,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre offenen Worte.
Wie Sie wissen, haben Sie uns am 28.08.2024 mit der Lieferung, dem Bau und der Montage einer Terrassenüberdachung beauftragt. Dabei ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen, den Sie im gegenseitigen Einvernehmen und ohne äußeren Druck abgeschlossen haben. Verträge schaffen Verbindlichkeit – für beide Seiten – und bilden das Fundament einer verlässlichen Zusammenarbeit.
Die daraufhin erfolgte einseitige Kündigung Ihrerseits stellt aus unserer Sicht einen Bruch dieser Vereinbarung dar. Wir hätten das Projekt gerne wie geplant mit Ihnen realisiert.
Selbstverständlich respektieren wir, dass Sie die Situation anders einschätzen. In einem Rechtsstaat entscheidet in solchen Fällen ein unabhängiges Gericht, wer im Recht ist und ob Ansprüche bestehen. Diese objektive Instanz ist dafür da, Streitigkeiten fair zu klären. Auch wenn wir diesen Schritt bedauern, sehen wir aktuell leider keine andere Möglichkeit, um unsere uns entstandenen Aufwendungen geltend zu machen.
Unsere bisherigen Angebote zur Umsetzung des Projekts oder zu einer einvernehmlichen Regelung sind bedauerlicherweise ergebnislos geblieben. Wir betonen ausdrücklich, dass wir weiterhin offen für eine konstruktive Lösung sind. Vorschläge Ihrerseits zur Lösung der Situation sind uns nicht bekannt.
Was wir sehr bedauern, ist, dass Sie sich bereits vor einer gerichtlichen Entscheidung öffentlich negativ über unser Unternehmen und unsere Mitarbeitenden äußern.
Wir bitten um Ihr Verständnis für unsere Position.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr GEWE-Team